So können Sie Ihr Einverständnis zu einer Nominierung Ihrer Person abgeben
- Einverständnis schnell und einfach per Klick erteilen
- Optionale Einsicht in alle getätigten Nominierungen
- Zurückziehen des Einverständnisses innerhalb der Nominierungsphase
Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, Ihrer Satzung oder Wahlordnung sowie aufgrund von konventionellen Gründen kann es sein, dass bei Ihrer Nominierung ein persönliches Einverständnis der Nominierten erforderlich ist, wenn diese von anderen Vorschlagsberechtigten für ein Amt oder ein Gremium nominiert werden.
Sollten Sie selbst in Ihrer Online-Nominierung nominiert werden, können Sie Ihr Einverständnis einfach und bequem über die Nominierungsplattform einreichen, falls Ihre Wahlleitung das Feature „Durchsuchbare Kandidierendenliste und digitales Einverständnis“ gebucht hat.
1. Einverständniserklärungen aktualisieren
Auf der Nominierungsplattform eingeloggt finden Sie auf der Übersichtsseite einen Bereich mit dem Titel „Digitale Einverständniserklärung(en)“. Unterhalb des Titels finden Sie Informationen dazu, ob bereits Nominierungen für Sie vorliegen oder nicht.
Sollten Sie über einen längeren Zeitraum eingeloggt sein bzw. Nominierungen oder Unterstützungen einreichen, empfehlen wir Ihnen per Klick auf „Aktualisieren“ rechts in der Kachel die Ansicht zu aktualisieren.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Ansicht von der unten im Bild gezeigten Ansicht abweichen kann, je nachdem, ob die digitale Unterstützung in der Nominierungsplattform ermöglicht wird und ob Sie nominieren bzw. stützen dürfen.
Willkommens-Seite der Nominierungsplattform mit gebuchtem digitalen Einverständnis.
2. Einverständnis einreichen
Sollten Sie von einem:r anderen Nominierungsberechtigten:m nominiert worden sein, wird Ihnen dies in der Kachel für die digitalen Einverständniserklärungen angezeigt. Zudem finden Sie hier nun einen grünen Button mit der Aufschrift „Digitale Einverständniserklärung(en) bearbeiten“.
Button „Digitale Einverständniserklärung(en) bearbeiten“.
Per Klick hierauf gelangen Sie in eine Übersicht aller Wahlvorschläge dieser Nominierung. Anhand eines blauen Punktes neben dem Titel des Vorschlags erkennen Sie, für welches Gremium bzw. welche Position Sie vorgeschlagen wurden. Per Klick auf den Vorschlag öffnet sich ein Modal, in welchem Sie je nach Vorschlagstyp auch andere Personen auf der Liste, die mit Ihnen nominiert wurden, angezeigt bekommen.
Hinweise: Die Zuordnung einer Nominierung zu Ihrer Person ist nur möglich, wenn Sie aus der Liste an Nominierungsberechtigten ausgewählt wurden. Bei einem manuellen Eintrag kann keine Identifizierung erfolgen.
Sollten Sie für eine Stellvertretung nominiert worden sein, können Sie hier auch den:die Hauptnominierten einsehen. Im Falle einer Listennominierung sehen Sie auch die anderen Listenvertreter:innen.
Sollten Sie sich im Nominierungsvorgang selbst aus der Liste der berechtigten Personen auswählen, ist es ebenfalls erforderlich, ein Einverständnis zu geben.
Per Klick können Sie die Checkbox links von Ihrer Nominierung abhaken, um Ihr Einverständnis zu geben. Klicken Sie dann auf „Einverständnis einreichen“.
Digitale Einverständniserklärung(en) auf der Nominierungsplattform einreichen.
Sie sehen nun die Bestätigung, dass Ihr Einverständnis zu der bzw. den Nominierung(en) erfolgreich übermittelt wurde.
3. Einverständniserklärungen bearbeiten
Während des gesamten Nominierungszeitraumes haben Sie die Möglichkeit, Ihre digitalen Einverständniserklärungen zu bearbeiten. Im Bereich „Digitale Einverständniserklärung(en)“ auf der Übersichtsseite der Nominierungsplattform werden Sie darüber informiert, wie viele Nominierungen zu diesem Zeitpunkt für Sie vorliegen und für wie viele davon Sie bereits Ihr Einverständnis abgegeben haben. Um keine Nominierung zu verpassen, loggen Sie sich insbesondere gegen Ende der Nominierungsphase nochmal auf der Plattform ein. Selbstverständlich können Sie entscheiden, welchen Nominierungen Sie zustimmen.
So können Sie auch bereits erteilte Erklärungen zurückziehen und ändern, in dem Sie den grünen Button „Digitale Einverständniserklärung(en) bearbeiten“ nutzen.
Beispielhafte Ansicht digitaler Einverständniserklärungen: 2 Nominierungen liegen vor, für eine davon wurde noch kein Einverständnis gegeben. Zur Bearbeitung kommen Sie über den Button „Digitale Einverständniserklärung(en) bearbeiten“.
Um ein Einverständnis zurückzuziehen, entfernen Sie das Häkchen neben dem Wahlvorschlag, mit dem Sie Ihr Einverständnis gegeben haben und klicken zur Bestätigung der Aktion auf „Einverständnis einreichen“.
Einverständniserklärungen bearbeiten und zurückziehen.