So können Ihre Nominierungsberechtigten Wahlvorschläge einsehen und digital unterstützen (Stützunterschriften)
- Aktuellen Stand der Nominierungen live einsehen
- Einfaches Korrigieren der Unterstützung während des Nominierungsprozesses durch die Vorschlagsberechtigten
- Schnelle Überprüfung und Verwaltung von Wahlvorschlägen im Nominierungs-Cockpit durch den Wahlleiter
Das Feature „Digitale Unterstützung von Wahlvorschlägen“ bietet Ihren Nominierungsberechtigten die Möglichkeit, Wahlvorschläge während oder nach des Nominierungsprozesses digital zu unterstützen (Stützunterschriften). Um das Feature zu buchen, wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihrer Projektkennung an unser Support-Team (support@polyas.de). Die Projektkennung finden Sie im POLYAS Online-Wahlmanager in Ihrer Projektübersicht. Das Support-Team wird Ihnen das Feature freischalen, sodass Sie dies danach eigenständig einrichten können.
Feature-Kachel "Digitale Unterstützung von Wahlvorschlägen".
1. Verzeichnis der Vorschlagsberechtigten konfigurieren
Wechseln Sie in den Reiter „Vorschlagsberechtigte“ und gehen Sie in den Bereich „Attribute“. Hier können Sie ein neues Attribut hinzufügen.
Unter „Neues Attribut hinzufügen“ können Sie nun das Attribut „Stützrecht“ auswählen und per Klick auf „Hinzufügen“ als Attribut definieren. Das Stützrecht ist eine Pflichtangabe, die Sie im Verzeichnis wie folgt ausfüllen müssen:
- YES = Vorschlagsberechtigter darf unterstützen
- NO = Vorschlagsberechtigter darf nicht unterstützen
Festlegen des Attributs "Stützrecht" im Modal Attribute.
Wenn Sie Ihr Verzeichnis der Vorschlagsberechtigten mit unserer Excel-Vorlage erstellen, fügen Sie eine weitere Spalte mit dem Titel „Stützrecht“ hinzu und vermerken Sie bei jedem:r Vorschlagsberechtigten, ob er:sie stützen darf oder nicht. Laden Sie im Anschluss daran Ihr Verzeichnis der Vorschlagsberechtigten hoch, ordnen Sie die Spalten in der Kopfzeile dem jeweiligen Attribut zu und klicken Sie auf „Speichern“.
Beispiel-Wähler:innenverzeichnis mit Stützrecht.
2. Kombination mit Feature „Durchsuchbare Kandidierendenliste“
Um Ihren Vorschlagsberechtigten die Eingabe der Kandidat:innen zu erleichtern, können Sie das Feature durchsuchbare Kandidierendenliste hinzufügen, welches das Verzeichnis der Vorschlagsberechtigten nach Personen durchsucht, die nominiert werden dürfen und solche ausblendet, die selbst nominieren aber nicht vorgeschlagen werden dürfen.
Wählen Sie hierfür die Attribute „Nominieren“ und „Nominiert werden“ in den Verzeichnis-Einstellungen aus und vermerken Sie auch hier, welches Nominierungsrecht die Person hat:
- YES = Darf nominieren bzw. darf nominiert werden
- NO = Darf nicht nominieren bzw. darf nicht nominiert werden
So können Sie auch Nominierungen abbilden, bei welchen Vorschlagsberechtigte ausschließlich unterstützen oder ausschließlich nominieren dürfen.
Hinweis: Um an einer Nominierung bzw. Unterstützung teilzunehmen, müssen die Vorschlagsberechtigten mindestens in einer der beiden Spalten „Nominieren“ bzw. „Stützrecht“ ein YES haben.
Haben bestimmte Vorschlagsberechtigte dies nicht und nur in der Spalte „Nominiert werden“ ein YES, besitzen sie ausschließlich das passive Vorschlagsrecht. Sie erhalten somit auch keine Einladung zur Nominierung, da sie aktiv kein Nominierungsrecht ausüben darf.
Wenn Sie im Feature „Durchsuchbare Kandidierendenliste und digitales Einverständnis“ eine Nominierung mit Einverständnis gebucht haben, bekommen auch passive Vorschlagsberechtigte einen Zugang, um ihr digitales Einverständnis zur Kandidatur geben zu können.
3. Einladung konfigurieren und Zeitraum festlegen
Durch die Buchung des Features „Digitale Unterstützung von Wahlvorschlägen“ ändert sich der Standardtext Ihrer Einladung. Sie können diesen in der Projektübersicht unter „Einladung“ einsehen. Zusätzlich zum Beginn und Ende der Nominierungsphase wird hier nun der Start bzw. das Ende der Unterstützungsphase aufgeführt. Die unten aufgeführten Zugangsdaten gelten sowohl für die Unterstützung als auch für die Nominierung.
Sie können die Einladung nach Ihren Wünschen ändern, beachten Sie jedoch, dass Sie die Platzhalter in den geschweiften Klammern nicht entfernen. Wofür die Platzhalter stehen, erfahren Sie in dem blauen Kasten unter „Weitere Infos“.
Den Zeitraum der Nominierung, können Sie nun unter dem Reiter „Zeitraum“ festlegen. Die Einladungen werden zu Beginn des Nominierungszeitraums verschickt.
Den Zeitraum für die Unterstützungsphase können Sie unter dem Reiter „Unterstützungsphase“ optional separat zum Nominierungszeitraum festlegen. Standardmäßig läuft diese parallel zur Nominierungsphase und endet auch mit dieser. Betätigen Sie den Schalter, um die separate Unterstützungsphase zu aktivieren und geben Sie darunter das Datum und die Uhrzeit für den Start und das Ende ein. Klicken Sie im Anschluss auf „Speichern“. Ihre Nominierungsberechtigen mit Stützrecht haben in diesem Fall erst zu der von Ihnen konfigurierten Zeit die Möglichkeit, digitale Unterstützungen einzureichen. In der Einladung zur Nominierung wird dieses Zeitfenster ebenfalls gesondert angegeben.
4. Digital nominieren und stützen
Als Vorschlagsberechtigte:r mit Stützrecht, also dem Recht digitale Unterstützungen einzusehen, finden Sie auf der Willkommens-Seite Ihrer Nominierungsplattform eine Kachel, in welcher Ihnen der Prozess für die digitalen Unterstützungen (Stützunterschriften) erklärt wird. Mit einem Klick auf „Jetzt unterstützen“ gelangen Sie in den Unterstützungsbereich.
Nominierungs- und Stützrecht auf der Nominierungsplattform.
Sollte für Ihre Nominierung eine separate Unterstützungsphase aktiviert worden sein, weshalb die Unterstützung erst nach der Nominierung oder einige Zeit nach Nominierungsbeginn möglich ist, werden Sie in der Kachel zu den digitalen Unterstützung(en) auf den Zeitraum der Unterstützungsphase hingewiesen. Sie können sich dann zu späterem Zeitpunkt erneut einloggen, um die Unterstützungen vorzunehmen.
Achtung: Achten Sie bei einer separaten Unterstützungsphase immer auch auf den Zeitraum der Nominierung. Tätigen Sie Ihre Nominierungen lieber direkt, um Ihr Nominierungsrecht aufgrund einer nachgelagerten Stützphase nicht zu verschenken. Das Zurückziehen von eingereichten Nominierungen ist nach Ende der Nominierungsphase nicht mehr möglich.
Nominierung mit separater Unterstützungsphase.
Hier öffnet sich nun, mit einem Klick auf die jeweilige Nominierung / das jeweilige Gremium, für das Sie unterstützungsberechtigt sind, die Anzeige der bisher eingegangenen Nominierungen, in welchem Sie den:die Nominierte:n wählen können, den Sie unterstützen möchten.
Hinweis: Unter „25 Nominierungen Anzeigen“ können Sie die Anzahl der angezeigten Nominierungen erhöhen. Hier können bis zu 25, bis zu 50 oder bis zu 100 angezeigt werden.
Haben Sie Ihre Auswahl hier getroffen, klicken Sie auf „Unterstützung(en) überprüfen“. Ihnen werden nun alle von Ihnen unterstützten Wahlvorschläge angezeigt. Unter „Korrigieren“ können Sie Änderungen vornehmen oder die getätigte(n) Unterstützung(en) unter „Unterstützung(en) einreichen“ verbindlich einreichen.
Haben Sie Ihre Unterstützung getätigt, können Sie diese im Folgenden entweder zurückziehen oder zurück auf die Übersichtsseite Ihrer Nominierungsplattform gelangen. Klicken Sie hierfür auf „Zurück zur Übersicht“. Von der Übersichtsseite aus können Sie, sollten Sie hierfür berechtigt sein, Nominierungen vornehmen oder zurückziehen sowie die Unterstützungen zurückziehen und, wenn Sie dies wünschen, neue einreichen. Sie können sich während des gesamten Nominierungszeitraums erneut anmelden, um Änderungen an Ihren Angaben vorzunehmen.
Digitale Unterstützung wurde auf der Nominierungsplattform eingereicht.