So können Ihre Vorschlagsberechtigten Kandidat:innen online nominieren
- Einreichen von Wahlvorschlägen jetzt auch online
- Unterschiedliche Nominierungsarten
- Nominierung jederzeit pausieren
Mit der Nominierungsplattform von POLYAS können Ihre Vorschlagsberechtigten bequem von jedem Ort der Welt ihre Kandidat:innen für eine Position oder ein Gremium nominieren. Einen solchen Wahlvorschlag online einzureichen, dauert nur wenige Minuten. Hier erfahren Sie, wie eine Online-Nominierung mit POLYAS abläuft.
Anmeldung in der Nominierungsplattform
Sie sehen nun die für Ihre Wahl eingestellten Nominierungen. Es gibt drei Arten von Nominierungen:
- Selbstnominierung: Hier haben Ihre Nominierungsberechtigten die Möglichkeit, sich selbst für eine Position oder ein Gremium zu nominieren.
- Fremdnominierung: Die Nominierungsberechtigten können eine andere Person für ein Amt oder ein Gremium vorschlagen.
- Listennominierung: Hier können die Nominierungsberechtigten Listenwahlvorschläge für ein Gremium einreichen. Die Anzahl der Kandidat:innen wurde hier zuvor festgelegt.
Beispiel einer Online-Nominierung.
Je nach Nominierungstyp müssen Ihre Vorschlagsberechtigten unterschiedliche Angaben machen, wenn sie einen Wahlvorschlag einreichen wollen:
Selbstnominierung
Möchte Ihr Vorschlagsberechtigte:r sich selbst für das vorgegebene Amt vorschlagen, kreuzt sie oder er per Klick das Ankreuzfeld vor „Ich nominiere mich“ an. Es erscheint ein grünes Häkchen in dem Feld. Optional besteht die Möglichkeit, eine:n Stellvertreter:in zu benennen. Dies wird vom Wahlleiter bei Erstellung der Wahl festgelegt. Möchte man keine Selbstnominierung vornehmen, bleibt das Feld frei.
Fremdnominierung
Um jemand anderen zu nominieren, müssen Ihre Vorschlagsberechtigten zunächst das Feld vor „Ich reiche folgenden Wahlvorschlag ein“ ankreuzen. Auch hier erscheint wieder ein grünes Häkchen. Im Anschluss daran können in der nachfolgenden Tabelle Angaben zur nominierten Person gemacht werden. Welche Angaben gemacht werden müssen, wurde vom Wahlleiter bei der Erstellung der Nominierung festgelegt. Jedoch müssen hier mindestens der Vor- und Nachname der Person genannt werden. Diese tragen die Vorschlagsberechtigten in das Freitextfeld in der Tabelle ein. Möchte man keine Fremdnominierung vornehmen, lässt man auch hier das obere Ankreuzfeld frei.
Listennominierung
Auch bei Listennominierungen müssen die Vorschlagsberechtigten, wenn sie eine Nominierung vornehmen möchten, zunächst das obere Feld zum Einreichen des Wahlvorschlags ankreuzen. Nun ist es in der nachfolgenden Tabelle möglich, die Nominierung vorzunehmen und den Namen der Liste einzugeben. Die minimale und maximale Anzahl der zu benennenden Kandidat:innen finden die Vorschlagsberechtigten im Text zum Wahlvorschlag. Analog zur Stellvertreterbenennung in der Selbstnominierung muss bei der Listennominierung optional ein:e Listenbeauftragte:r benannt werden. Dies wird auch zuvor vom Wahlleiter festgelegt. Die Benennung eines:einer Listenbeauftragten kann optional oder verpflichtend sein.
Hinweis: Eine verpflichtende Benennung erkennen Sie an der Kennzeichnung des betreffenden Feldes mit einem *-Symbol.
Festlegen eines:r Listenbeauftragte:n.
Wahlvorschlag überprüfen
Haben die Vorschlagsberechtigten ihre Wahl getroffen, klicken sie auf den grünen Button „Nominierung prüfen“ am unteren rechten Ende des Wahlvorschlags. Nun haben sie die Möglichkeit, ihre Stimmabgabe nochmals zu überprüfen. Wurde ein Kreuz versehentlich falsch gesetzt oder ein falscher Name eingetragen, finden sie am unteren linken Ende den Button „Korrigieren“. Per Klick können sie nun zurück auf die Nominierungsseite springen und die Angaben korrigieren. Wenn nun alle Angaben korrekt sind, klicken sie nochmals auf „Nominierung prüfen“ und dann auf „Nominierung absenden“. Ihre eingereichten Wahlvorschläge sind nun übermittelt worden.
Die Vorschlagsberechtigten können ihre Wahlvorschläge als PDF-Datei exportieren, ihre Nominierung zurückziehen oder sofern von der Wahlveranstaltung hinzugefügt bisher eingegangenen Nominierungen einsehen.
Hinweis: Die Nominierungsberechtigten können die Nominierung zu jedem Zeitpunkt unterbrechen. Die getätigten Aktionen werden nicht gespeichert. Eine verbindliche Stimmabgabe erfolgt erst, wenn die Nominierung abgesendet wurde. Wurde dies nicht getan oder wurde die getätigte Nominierung zurückgezogen kann sich jeder Nominierungsberechtigte erneut mit seinen Zugangsdaten einloggen und die Nominierung von vorne durchführen.
Eingegangene Nominierungen einsehen.