Ja, der Abschluss eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist notwendig, da im Zuge jedes Wahlprojekts personenbezogene Daten Ihrer Wahlberechtigten mit POLYAS ausgetauscht werden. Hierzu zählen unter anderem Daten im Wählerverzeichnis sowie Inhalte von Stimmzetteln. POLYAS hat hierfür ein Standardwerk entwickelt, das ohne Unterschrift gültig ist.
Die AVV finden Sie im Anhang an unserer AGB, die Sie sich hier herunterladen können:
Zur POLYAS Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (AVV)
Die SaaS-Kunden, die sich selbstständig im POLYAS Online-Wahlmanager registriert haben, stimmen bei der Registrierung den AGB zu. In den AGB unter https://www.polyas.de/agb, ist der AVV angehangen und mit der Zustimmung zu den AGB wird der AVV abgeschlossen ohne die Notwendigkeit einer Unterschrift. Dieses Vorgehen ist rechtlich aufgelegt und genehmigt.