avv

Muss ich eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (AVV) abschließen?

Ja, der Abschluss eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist für jede:n Wahlveranstalter:in notwendig, da im Zuge jedes Wahlprojekts personenbezogene Daten Ihrer Wahlberechtigten mit POLYAS ausgetauscht werden. Hierzu zählen unter anderem Daten im Wählerverzeichnis sowie Inhalte von Stimmzetteln. POLYAS hat hierfür ein Standardwerk entwickelt, das ohne Unterschrift gültig ist.

AVV zum Download:

Zur POLYAS Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Die SaaS-Kunden, die sich selbstständig im POLYAS Online-Wahlmanager registriert haben, stimmen bei der Registrierung den AGB zu. In den AGB unter https://www.polyas.de/agb, ist die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung angehangen und mit der Zustimmung zu den AGB wird die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen ohne die Notwendigkeit einer Unterschrift. Dieses Vorgehen ist rechtlich aufgelegt und genehmigt.

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